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   BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68   

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https://dejure.org/1969,1266
BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68 (https://dejure.org/1969,1266)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1969 - IV ZR 518/68 (https://dejure.org/1969,1266)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1969 - IV ZR 518/68 (https://dejure.org/1969,1266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschweigen des wirklichen Gesundheitszustandes bei Abschluss einer Lebensversicherung - Annahme einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Lebensversicherung - Umfang einer Anfechtungsbegründung - Nachschieben von Anfechtungsgründen

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 604
  • MDR 1969, 376
  • VersR 1969, 318
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 07.11.1930 - VII 83/30

    Welche Anforderungen sind an das Verhalten desjenigen zu stellen, der die

    Auszug aus BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68
    Das wird zum Teil im Schrifttum (Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 22 Anm. 23; Ehrenzweig, Deutsches (Österreichisches) Versicherungsvertragsrecht, 1952, S. 96; Prölss, VVG 17. Aufl. § 22 Anm. 3; BGB-RGRK 11. Aufl. § 123 Anm. 5 Abs. 2; Esser, Schuldrecht 3. Aufl. I S. 40) angenommen, und zwar unter Berufung auf ein in RGZ 130, 215 veröffentlichtes Urteil des Reichsgerichts vom 7. November 1930.

    In RGZ 130, 215/16 heißt es zwar, "daß in der Regel, im Sinne der §§ 242, 853 BGB, die allgemeine Arglisteinrede auch demjenigen zu verstatten" sei, der die Jahresfrist des § 124 BGB versäumt habe und deshalb nicht mehr wegen arglistiger Täuschung anfechten könne.

    Eine unerlaubte Handlung, nämlich eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, stand auch in der Entscheidung RGZ 79, 194/97 zur Erörterung, auf die sich RGZ 130, 215 zur Erläuterung des Rechtssatzes bezog.

  • BGH, 11.10.1965 - II ZR 45/63

    Klage auf Rückzahlung eines gezahlten Geldbetrags für eine Wechselbürgschaft -

    Auszug aus BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68
    Werden andere als die in der ursprünglichen Anfechtungserklärung erwähnten Gründe später geltend gemacht, so liegt darin eine neue Anfechtungserklärung, deren Rechtzeitigkeit nach dem Zeitpunkt ihrer Abgabe zu beurteilen ist (BGH LM BGB § 143 Nr. 4 = NJW 1966, 39).
  • RG, 29.03.1912 - VII 48/12

    Sittenwidrige Handlung; Drohung

    Auszug aus BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68
    Eine unerlaubte Handlung, nämlich eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, stand auch in der Entscheidung RGZ 79, 194/97 zur Erörterung, auf die sich RGZ 130, 215 zur Erläuterung des Rechtssatzes bezog.
  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 255/20

    Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen eine Versicherung aus einer

    Soweit die Revision hiergegen einwendet, dass die Arglisteinrede nach § 853 BGB nicht allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Anfechtungstatbestands des § 123 BGB gestützt werden kann, sondern weitere Umstände hinzukommen müssen, trifft dies zwar zu, weil nicht jede Täuschungshandlung zugleich als unerlaubte Handlung im Sinne der § 823 Abs. 2, § 826 BGB einzustufen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1969 - IV ZR 518/68, NJW 1969, 604, 605).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Unabhängig davon können - innerhalb der Fristen des § 124 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1969 - IV ZR 518/68, VersR 1969, 318 - auch zumindest solche Gründe nachgeschoben werden, die in enger inhaltlicher Verbindung zu den bereits zuvor erkennbar gewesenen Gründen stehen (Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 22 Rn. 34; vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 197/87, VersR 1989, 465; Urteil vom 22. Oktober 2003 - VIII ZR 361/02, NJW-RR 2004, 628; OLG Bamberg, Urteil vom 4. März 2010 - 1 U 74/09, juris).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Damit wird nicht verkannt, dass der Schadensersatzanspruch auf Befreiung von der Vertragspflicht oder das Recht, wegen dieses Anspruchs die Vertragserfüllung zu verweigern, im Ergebnis (wirtschaftlich gesehen) zwischen den Parteien auf eine Anfechtung hinausläuft, mit der Folge, dass auf dem vorbeschriebenen Weg die Anfechtungsfrist des § 124 BGB weitgehend bedeutungslos werden kann (vgl. zu diesen Bedenken in anderem Zusammenhang BGH, Urteil vom 29. Januar 1969 - IV ZR 518/68 -, NJW 1969, 604, 605).
  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers;

    Es besteht kein Anlaß, dem Versicherer darüberhinaus ohne das Hinzutreten besonderer Umstände eine allgemeine Arglisteinrede zuzubilligen, die auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht werden könnte (BGH Urteil vom 29.1.1969 - IV ZR 518/68 = VersR 1969, 318; a.A. Prölss/Martin a.a.O. § 22 Anm. 3; Bruck/Möller § 22 Rdn. 23).

    Letzteres ist der Fall bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, insbesondere bei den Tatbeständen der §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, welche neben §§ 16 ff. VVG anzuwenden sind (BGH VersR 1969, 318; RG VA 1933 Nr. 2627; Röhr a.a.O. S. 276).

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2004 - 5 W 85/04

    Krankentagegeldversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen

    Der Versicherungsfall beginnt jedoch bereits mit der Heilbehandlung (§ 1 Nr. 2, S. 2, 2. HS AVB), d.h. es kommt nicht darauf an, ob alle Voraussetzungen des Versicherungsfalles kumulativ vorliegen (OLG Celle VersR 1969, 318; Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3. Aufl., § 1 MB/KT Rn. 27; Schoenfeldt/Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3. Aufl., § 1 MB/KK Rn. 100 - 103).
  • BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91

    Keine Rücknahme eines rechtwidrig begünstigenden Verwaltungsaktes nach 30 jahren

    Fristen verlören weitgehend ihren Sinn, wenn man ihnen mit dem Gedanken des Rechtsmißbrauchs begegnen könnte (vgl. BGH NJW 1969, 604).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

    Nach Ablauf der Frist des § 124 BGB kann dieser Grund auch nicht mehr nachgeschoben werden (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1969 - IV ZR 518/68 - VersR 1969, 319 unter III Abs. 4).
  • OLG Bamberg, 27.01.2010 - 3 U 28/08

    Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers als Anerkennung des

    Grundsätzlich ist die Erhebung der Einrede arglistigen Verhaltens auch nach abgelaufener Anfechtungsfrist noch möglich, wenn besondere Umstände hinzutreten, insbesondere wenn in der Täuschung zugleich eine unerlaubte Handlung im Sinne der § 823 Abs. 2 BGB iVm § 263 StGB bzw. eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt, z. B. eine vertragliche Forderung durch Betrug erschlichen worden ist (BGH NJW 1969, 604).

    Die Rechtsfrage, ob einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis die Arglisteinrede auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist entgegengehalten werden kann, ist durch den Bundesgerichtshof (NJW 1969, 604) entschieden.

  • OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08

    Anerkennung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherer; Verwertung eines im

    Grundsätzlich ist die Erhebung der Einrede arglistigen Verhaltens auch nach abgelaufener Anfechtungsfrist noch möglich, wenn besondere Umstände hinzutreten, insbesondere wenn in der Täuschung zugleich eine unerlaubte Handlung im Sinne der § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bzw. eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt, z.B. eine vertragliche Forderung durch Betrug erschlichen worden ist (BGH, NJW 1969, 604).

    Die Rechtsfrage, ob einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis die Arglisteinrede auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist entgegengehalten werden kann, ist durch den BGH (NJW 1969, 604) entschieden.

  • LAG Hamm, 11.10.2007 - 11 Sa 817/07

    Befristung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers, Befristete

    Nachdem die Beklagte auch nach der Kontroverse über die Fortbildungsunwilligkeit der Klägerin im Oktober 2006 den Vertrag bis zum 20.06.2007 weiter fortgeführt hat und die Dienste der Klägerin weiter in Anspruch genommen hat, ist es der Klägerin nicht verwehrt, den einvernehmlich realisierten befristeten Arbeitsvertrag dann auch einer Befristungskontrollklage zu unterziehen (vgl. zur Unzulässigkeit des darin liegenden Selbstwiderspruches der Beklagten zur eigenen Verhaltensweise: BAG 04.12.2002 - 5 AZR 556/01 - Rz. 33; und zum Verhältnis von §§ 123, 124 BGB einerseits und dem Einwand nach § 242 BGB andererseits: BGH NJW 1969, 604, 605).
  • OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01

    Gestörte Abwicklung einer Verpflichtung zur Sacheinlage in eine

  • OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86

    Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer

  • BGH, 09.03.1972 - III ZR 212/69

    Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit eines Darlehensvertrages -

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